Druckversion der Regeln: Regeln (12 kB) Ziele und Organisation Beginn und Ende der Teilnahme Verrechnungseinheit Verwaltung der Talente Überziehungsrahmen Gebühren Haftung Steuern Hinweis Ziele und Organisation: Der Schleissheimer Tauschring SHT basiert auf dem LETS-System als Tauschbörse für Dinge und Dienste. Der Tauschring wird bargeldlos durchgeführt und auf Verrechnungskonten dokumentiert. Ziel ist die Nutzung brachliegender Fähigkeiten und die möglichst unmittelbare Zusammenführung von vorhandenen und gesuchten Fähigkeiten der TeilnehmerInnen im regionalen Umfeld. Betrieben wird der Tauschring von einer Kerngruppe, die die organisatorischen Arbeiten durchführt. Das LETS System ist nicht gewinnorientiert - die Gebühren decken nur die tatsächlichen Kosten. Die Organisation ist überparteilich, nicht konfessionell und nicht ideologisch ausgerichtet. Beginn und Ende der Teilnahme: Teilnehmen kann jede Person, die Willens ist, einen Austausch über das zur Verfügung gestellte Verrechnungssystem zu betreiben. Die Teilnahme beginnt mit der Unterzeichnung der Anmeldung. Eine Beendigung der Teilnahme ist jederzeit möglich, der Austritt muß jedoch der Kerngruppe mitgeteilt und das Verrechnungskonto ausgeglichen werden. Ist dies nicht möglich, so soll mit der Kerngruppe eine Regelung für den Ausgleich gefunden werden. Verrechnungseinheit: Die Verrechnungseinheit heißt 'Talente'. 20 Talente stellen den Wert einer Stunde geleisteter Arbeit dar. Bei Sachwerten entspricht ein Talent dem Wert von 0,50 Euro. Verwaltung der Talente: Jede/r Teilnehmer/in erhält ein Konto. Die Tauschvorgänge zwischen der/n Teilnehmern/innen werden auf einem Kontozettel dokumentiert. Am Jahresende (zur Hauptversammlung) wird der Kontozettel bei der Kerngruppe eingereicht und die neuen Kontostände auf dem Tauschringkonto verbucht. Gleichzeitig werden die Verwaltungskosten für das vergangene Jahr abgezogen. Die verbuchten Werte stellen ausschließlich moralische Guthaben bzw. Verpflichtungen dar. Sie können nicht in Landeswährung oder einer sonstigen Währung eingefordert werden. Überziehungsrahmen: Die TeilnehmerInnen beginnen mit einem Kontostand von 0 Talenten. Der Überziehungsrahmen bzw. Kontostand sollte in eigenen Interesse auf 500 Talente (+ oder -) begrenzt bleiben. Gebühren: Bei Eintritt in den Tauschring wird ein Betrag von 6,00 Euro als Anteil für Kosten wie Kopien, Porto, Bekanntmachungen etc. erhoben. Die Marktzeitung wird gegen Kopierkosten abgegeben. Haftung: Im LETS-System wird keinerlei Verantwortung für den Wert und die Qualität, sowie Personenschäden der getauschten Leistungen und Waren übernommen. Steuern: Die TeilnehmerInnen sind für evtl. Besteuerung ihrer Tauschvorgänge selbst verantwortlich, der Tauschring ist weder befugt noch verpflichtet, dem Finanzamt Angaben zu machen oder in dessen Namen Steuern einzuziehen. Hinweis: Die Kerngruppe behält sich vor, einen Tauschtransfer oder einen Eintrag in der Marktzeitung als unangemessen zurückzuweisen, falls dieser den Regeln und Zielen des Tauschrings widerspricht. Die Mitgliederliste darf nur an TeilnehmerInnen unseres Tauschrings weitergegeben werden.
Ziele und Organisation Beginn und Ende der Teilnahme Verrechnungseinheit Verwaltung der Talente Überziehungsrahmen Gebühren Haftung Steuern Hinweis
Ziele und Organisation: Der Schleissheimer Tauschring SHT basiert auf dem LETS-System als Tauschbörse für Dinge und Dienste. Der Tauschring wird bargeldlos durchgeführt und auf Verrechnungskonten dokumentiert. Ziel ist die Nutzung brachliegender Fähigkeiten und die möglichst unmittelbare Zusammenführung von vorhandenen und gesuchten Fähigkeiten der TeilnehmerInnen im regionalen Umfeld. Betrieben wird der Tauschring von einer Kerngruppe, die die organisatorischen Arbeiten durchführt. Das LETS System ist nicht gewinnorientiert - die Gebühren decken nur die tatsächlichen Kosten. Die Organisation ist überparteilich, nicht konfessionell und nicht ideologisch ausgerichtet. Beginn und Ende der Teilnahme: Teilnehmen kann jede Person, die Willens ist, einen Austausch über das zur Verfügung gestellte Verrechnungssystem zu betreiben. Die Teilnahme beginnt mit der Unterzeichnung der Anmeldung. Eine Beendigung der Teilnahme ist jederzeit möglich, der Austritt muß jedoch der Kerngruppe mitgeteilt und das Verrechnungskonto ausgeglichen werden. Ist dies nicht möglich, so soll mit der Kerngruppe eine Regelung für den Ausgleich gefunden werden. Verrechnungseinheit: Die Verrechnungseinheit heißt 'Talente'. 20 Talente stellen den Wert einer Stunde geleisteter Arbeit dar. Bei Sachwerten entspricht ein Talent dem Wert von 0,50 Euro. Verwaltung der Talente: Jede/r Teilnehmer/in erhält ein Konto. Die Tauschvorgänge zwischen der/n Teilnehmern/innen werden auf einem Kontozettel dokumentiert. Am Jahresende (zur Hauptversammlung) wird der Kontozettel bei der Kerngruppe eingereicht und die neuen Kontostände auf dem Tauschringkonto verbucht. Gleichzeitig werden die Verwaltungskosten für das vergangene Jahr abgezogen. Die verbuchten Werte stellen ausschließlich moralische Guthaben bzw. Verpflichtungen dar. Sie können nicht in Landeswährung oder einer sonstigen Währung eingefordert werden. Überziehungsrahmen: Die TeilnehmerInnen beginnen mit einem Kontostand von 0 Talenten. Der Überziehungsrahmen bzw. Kontostand sollte in eigenen Interesse auf 500 Talente (+ oder -) begrenzt bleiben. Gebühren: Bei Eintritt in den Tauschring wird ein Betrag von 6,00 Euro als Anteil für Kosten wie Kopien, Porto, Bekanntmachungen etc. erhoben. Die Marktzeitung wird gegen Kopierkosten abgegeben. Haftung: Im LETS-System wird keinerlei Verantwortung für den Wert und die Qualität, sowie Personenschäden der getauschten Leistungen und Waren übernommen. Steuern: Die TeilnehmerInnen sind für evtl. Besteuerung ihrer Tauschvorgänge selbst verantwortlich, der Tauschring ist weder befugt noch verpflichtet, dem Finanzamt Angaben zu machen oder in dessen Namen Steuern einzuziehen. Hinweis: Die Kerngruppe behält sich vor, einen Tauschtransfer oder einen Eintrag in der Marktzeitung als unangemessen zurückzuweisen, falls dieser den Regeln und Zielen des Tauschrings widerspricht. Die Mitgliederliste darf nur an TeilnehmerInnen unseres Tauschrings weitergegeben werden.
Beginn und Ende der Teilnahme: Teilnehmen kann jede Person, die Willens ist, einen Austausch über das zur Verfügung gestellte Verrechnungssystem zu betreiben. Die Teilnahme beginnt mit der Unterzeichnung der Anmeldung. Eine Beendigung der Teilnahme ist jederzeit möglich, der Austritt muß jedoch der Kerngruppe mitgeteilt und das Verrechnungskonto ausgeglichen werden. Ist dies nicht möglich, so soll mit der Kerngruppe eine Regelung für den Ausgleich gefunden werden. Verrechnungseinheit: Die Verrechnungseinheit heißt 'Talente'. 20 Talente stellen den Wert einer Stunde geleisteter Arbeit dar. Bei Sachwerten entspricht ein Talent dem Wert von 0,50 Euro. Verwaltung der Talente: Jede/r Teilnehmer/in erhält ein Konto. Die Tauschvorgänge zwischen der/n Teilnehmern/innen werden auf einem Kontozettel dokumentiert. Am Jahresende (zur Hauptversammlung) wird der Kontozettel bei der Kerngruppe eingereicht und die neuen Kontostände auf dem Tauschringkonto verbucht. Gleichzeitig werden die Verwaltungskosten für das vergangene Jahr abgezogen. Die verbuchten Werte stellen ausschließlich moralische Guthaben bzw. Verpflichtungen dar. Sie können nicht in Landeswährung oder einer sonstigen Währung eingefordert werden. Überziehungsrahmen: Die TeilnehmerInnen beginnen mit einem Kontostand von 0 Talenten. Der Überziehungsrahmen bzw. Kontostand sollte in eigenen Interesse auf 500 Talente (+ oder -) begrenzt bleiben. Gebühren: Bei Eintritt in den Tauschring wird ein Betrag von 6,00 Euro als Anteil für Kosten wie Kopien, Porto, Bekanntmachungen etc. erhoben. Die Marktzeitung wird gegen Kopierkosten abgegeben. Haftung: Im LETS-System wird keinerlei Verantwortung für den Wert und die Qualität, sowie Personenschäden der getauschten Leistungen und Waren übernommen. Steuern: Die TeilnehmerInnen sind für evtl. Besteuerung ihrer Tauschvorgänge selbst verantwortlich, der Tauschring ist weder befugt noch verpflichtet, dem Finanzamt Angaben zu machen oder in dessen Namen Steuern einzuziehen. Hinweis: Die Kerngruppe behält sich vor, einen Tauschtransfer oder einen Eintrag in der Marktzeitung als unangemessen zurückzuweisen, falls dieser den Regeln und Zielen des Tauschrings widerspricht. Die Mitgliederliste darf nur an TeilnehmerInnen unseres Tauschrings weitergegeben werden.
Verrechnungseinheit: Die Verrechnungseinheit heißt 'Talente'. 20 Talente stellen den Wert einer Stunde geleisteter Arbeit dar. Bei Sachwerten entspricht ein Talent dem Wert von 0,50 Euro. Verwaltung der Talente: Jede/r Teilnehmer/in erhält ein Konto. Die Tauschvorgänge zwischen der/n Teilnehmern/innen werden auf einem Kontozettel dokumentiert. Am Jahresende (zur Hauptversammlung) wird der Kontozettel bei der Kerngruppe eingereicht und die neuen Kontostände auf dem Tauschringkonto verbucht. Gleichzeitig werden die Verwaltungskosten für das vergangene Jahr abgezogen. Die verbuchten Werte stellen ausschließlich moralische Guthaben bzw. Verpflichtungen dar. Sie können nicht in Landeswährung oder einer sonstigen Währung eingefordert werden. Überziehungsrahmen: Die TeilnehmerInnen beginnen mit einem Kontostand von 0 Talenten. Der Überziehungsrahmen bzw. Kontostand sollte in eigenen Interesse auf 500 Talente (+ oder -) begrenzt bleiben. Gebühren: Bei Eintritt in den Tauschring wird ein Betrag von 6,00 Euro als Anteil für Kosten wie Kopien, Porto, Bekanntmachungen etc. erhoben. Die Marktzeitung wird gegen Kopierkosten abgegeben. Haftung: Im LETS-System wird keinerlei Verantwortung für den Wert und die Qualität, sowie Personenschäden der getauschten Leistungen und Waren übernommen. Steuern: Die TeilnehmerInnen sind für evtl. Besteuerung ihrer Tauschvorgänge selbst verantwortlich, der Tauschring ist weder befugt noch verpflichtet, dem Finanzamt Angaben zu machen oder in dessen Namen Steuern einzuziehen. Hinweis: Die Kerngruppe behält sich vor, einen Tauschtransfer oder einen Eintrag in der Marktzeitung als unangemessen zurückzuweisen, falls dieser den Regeln und Zielen des Tauschrings widerspricht. Die Mitgliederliste darf nur an TeilnehmerInnen unseres Tauschrings weitergegeben werden.
Verwaltung der Talente: Jede/r Teilnehmer/in erhält ein Konto. Die Tauschvorgänge zwischen der/n Teilnehmern/innen werden auf einem Kontozettel dokumentiert. Am Jahresende (zur Hauptversammlung) wird der Kontozettel bei der Kerngruppe eingereicht und die neuen Kontostände auf dem Tauschringkonto verbucht. Gleichzeitig werden die Verwaltungskosten für das vergangene Jahr abgezogen. Die verbuchten Werte stellen ausschließlich moralische Guthaben bzw. Verpflichtungen dar. Sie können nicht in Landeswährung oder einer sonstigen Währung eingefordert werden. Überziehungsrahmen: Die TeilnehmerInnen beginnen mit einem Kontostand von 0 Talenten. Der Überziehungsrahmen bzw. Kontostand sollte in eigenen Interesse auf 500 Talente (+ oder -) begrenzt bleiben. Gebühren: Bei Eintritt in den Tauschring wird ein Betrag von 6,00 Euro als Anteil für Kosten wie Kopien, Porto, Bekanntmachungen etc. erhoben. Die Marktzeitung wird gegen Kopierkosten abgegeben. Haftung: Im LETS-System wird keinerlei Verantwortung für den Wert und die Qualität, sowie Personenschäden der getauschten Leistungen und Waren übernommen. Steuern: Die TeilnehmerInnen sind für evtl. Besteuerung ihrer Tauschvorgänge selbst verantwortlich, der Tauschring ist weder befugt noch verpflichtet, dem Finanzamt Angaben zu machen oder in dessen Namen Steuern einzuziehen. Hinweis: Die Kerngruppe behält sich vor, einen Tauschtransfer oder einen Eintrag in der Marktzeitung als unangemessen zurückzuweisen, falls dieser den Regeln und Zielen des Tauschrings widerspricht. Die Mitgliederliste darf nur an TeilnehmerInnen unseres Tauschrings weitergegeben werden.
Überziehungsrahmen: Die TeilnehmerInnen beginnen mit einem Kontostand von 0 Talenten. Der Überziehungsrahmen bzw. Kontostand sollte in eigenen Interesse auf 500 Talente (+ oder -) begrenzt bleiben. Gebühren: Bei Eintritt in den Tauschring wird ein Betrag von 6,00 Euro als Anteil für Kosten wie Kopien, Porto, Bekanntmachungen etc. erhoben. Die Marktzeitung wird gegen Kopierkosten abgegeben. Haftung: Im LETS-System wird keinerlei Verantwortung für den Wert und die Qualität, sowie Personenschäden der getauschten Leistungen und Waren übernommen. Steuern: Die TeilnehmerInnen sind für evtl. Besteuerung ihrer Tauschvorgänge selbst verantwortlich, der Tauschring ist weder befugt noch verpflichtet, dem Finanzamt Angaben zu machen oder in dessen Namen Steuern einzuziehen. Hinweis: Die Kerngruppe behält sich vor, einen Tauschtransfer oder einen Eintrag in der Marktzeitung als unangemessen zurückzuweisen, falls dieser den Regeln und Zielen des Tauschrings widerspricht. Die Mitgliederliste darf nur an TeilnehmerInnen unseres Tauschrings weitergegeben werden.
Gebühren: Bei Eintritt in den Tauschring wird ein Betrag von 6,00 Euro als Anteil für Kosten wie Kopien, Porto, Bekanntmachungen etc. erhoben. Die Marktzeitung wird gegen Kopierkosten abgegeben. Haftung: Im LETS-System wird keinerlei Verantwortung für den Wert und die Qualität, sowie Personenschäden der getauschten Leistungen und Waren übernommen. Steuern: Die TeilnehmerInnen sind für evtl. Besteuerung ihrer Tauschvorgänge selbst verantwortlich, der Tauschring ist weder befugt noch verpflichtet, dem Finanzamt Angaben zu machen oder in dessen Namen Steuern einzuziehen. Hinweis: Die Kerngruppe behält sich vor, einen Tauschtransfer oder einen Eintrag in der Marktzeitung als unangemessen zurückzuweisen, falls dieser den Regeln und Zielen des Tauschrings widerspricht. Die Mitgliederliste darf nur an TeilnehmerInnen unseres Tauschrings weitergegeben werden.
Haftung: Im LETS-System wird keinerlei Verantwortung für den Wert und die Qualität, sowie Personenschäden der getauschten Leistungen und Waren übernommen. Steuern: Die TeilnehmerInnen sind für evtl. Besteuerung ihrer Tauschvorgänge selbst verantwortlich, der Tauschring ist weder befugt noch verpflichtet, dem Finanzamt Angaben zu machen oder in dessen Namen Steuern einzuziehen. Hinweis: Die Kerngruppe behält sich vor, einen Tauschtransfer oder einen Eintrag in der Marktzeitung als unangemessen zurückzuweisen, falls dieser den Regeln und Zielen des Tauschrings widerspricht. Die Mitgliederliste darf nur an TeilnehmerInnen unseres Tauschrings weitergegeben werden.
Steuern: Die TeilnehmerInnen sind für evtl. Besteuerung ihrer Tauschvorgänge selbst verantwortlich, der Tauschring ist weder befugt noch verpflichtet, dem Finanzamt Angaben zu machen oder in dessen Namen Steuern einzuziehen. Hinweis: Die Kerngruppe behält sich vor, einen Tauschtransfer oder einen Eintrag in der Marktzeitung als unangemessen zurückzuweisen, falls dieser den Regeln und Zielen des Tauschrings widerspricht. Die Mitgliederliste darf nur an TeilnehmerInnen unseres Tauschrings weitergegeben werden.
Hinweis: Die Kerngruppe behält sich vor, einen Tauschtransfer oder einen Eintrag in der Marktzeitung als unangemessen zurückzuweisen, falls dieser den Regeln und Zielen des Tauschrings widerspricht. Die Mitgliederliste darf nur an TeilnehmerInnen unseres Tauschrings weitergegeben werden.